Ladenschließungen + Corona: So kommt der E-Zigaretten Fachhandel durch die Krise

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Ladenschließungen während Corona setzen dem Einzelhandel das Messer an die Kehle. Dabei wird nicht nur der geschlossene Verkaufsraum zum Problem: oftmals klemmt es bei Warenlieferungen der Vorlieferanten. Dann bleibt auch im Online-Shop der Umsatz im Keller. Wie geht der Fachhandel für E-Zigaretten mit dem ungleichen Kampf um?

Corona betrifft die Branche schon länger

Die meisten E-Zigaretten stammen aus China, folglich ist die Branche schon deutlich länger von Corona betroffen, als vielen hierzulande bewusst sein mag. Denn in China wütete das Virus zuerst, lokale Shutdowns waren die Folge. Viele Menschen wurden vorsorglich unter Quarantäne gestellt, was die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen stellte.

Der deutliche Mangel an Arbeitskräften war das größte Problem, mit dem sich die Industrie befassen musste. Dies zog sich bis zum Februar 2020 hin, schon im März konnte die Produktion wieder hochgefahren werden. Bis dahin hatte sich Corona allerdings in vielen Teilen der Welt verbreitet, wo wiederum mit Ladenschließungen auf die Ausbreitung reagiert wurde.

Schon steckte der E-Zigaretten Fachhandel im Corona Modus, aus dem scheinbar nur Klagen endgültig herausführen konnten, wie jetzt die Entscheidung des VGH München in Bayern zeigte.

E-Zigaretten gehören zur täglichen Grundversorgung

Schnell waren die Politiker mit Ladenschließungen dabei, sie galten und gelten immer noch als das Mittel der Wahl, um die Menschen an einem gegenseitigen Kontakt zu hindern. Möglicherweise werden damit potenzielle Ansteckungswege behindert.

Betroffen von den Ladenschließungen war auch der Einzelhandel, der sich auf E-Zigaretten spezialisiert hatte. Dagegen zog man in Bayern vor Gericht und bekam in zweiter Instanz Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied: E-Zigaretten gehören zur täglichen Grundversorgung! Das Urteil sprach der Bayerische VGH am 14. Januar 2021 (Aktenzeichen 20 CE 21.30).

Dementsprechend dürfen die Ladengeschäfte, die sich der täglichen Versorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten widmen, seither wieder öffnen. Gegen die Ladenschließungen wurde bereits im Dezember 2020 im Eilverfahren geklagt, hier entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Schließungen nicht rechtens seien. E-Zigaretten gelten demnach als Wirtschaftsgut, das für die tägliche Versorgung der Konsumenten wichtig ist. Der Verband des E-Zigarettenhandels begrüßte diese Entscheidung.

Den Eilantrag vom Dezember hatte ein Fachhändler gestellt, beschlossen wurde das Urteil in erster Instanz bereits am 29. Dezember 2020 (Aktenzeichen.: M 26a E 20.6704).

Schnell waren die Politiker mit Ladenschließungen dabei, sie galten und gelten immer noch als das Mittel der Wahl, um die Menschen an einem gegenseitigen Kontakt zu hindern. (Foto: Shutterstock- Robert Kneschke  )

Schnell waren die Politiker mit Ladenschließungen dabei, sie galten und gelten immer noch als das Mittel der Wahl, um die Menschen an einem gegenseitigen Kontakt zu hindern. (Foto: Shutterstock- Robert Kneschke )

Ladenschließungen wegen Corona und der Einzelhandel

Einzelhändler mussten in Zeiten der Ladenschließungen besonders aktiv sein und nicht wenige haben umgehend einen Onlineshop eingerichtet, über den die jeweiligen Produkte auch weiterhin zu beziehen waren. Gleichzeitig waren für die Zeit der Öffnungen Hygienekonzepte gefragt, der bisher nie ein Thema gewesen waren und die nun scheinbar aus dem Nichts gestampft werden mussten.

Nachfragen von Kunden erhöhten sich anzahlmäßig deutlich, es wurden während der Ladenschließungen Live-Chats angeboten, damit der Kontakt mit den Kunden nicht abriss. Dies alles führte zu einer starken Belastung der Einzelhändler. Sie sahen sich sogar Hamsterkäufen gegenüber, vor denen sie eigentlich warnten.

Die Entspannung folgte im April 2020, als die Produktion in China wieder hochgefahren wurde und die Versorgung mit E-Zigaretten und dem nötigen Zubehör hier wieder sichergestellt werden konnte. Allerdings hatte sich die Anzahl der Zulieferer deutlich reduziert, denn auch in China selbst konnten sich zumindest die kleinen Betriebe nicht über den Shutdown halten. Die Vielfalt der Anbieter wurde von der Politik Corona geopfert.

Auch hierzulande konnten sich nicht alle Shops über die Krise halten und Corona machte so manchem Laden den Garaus. Einen Lichtblick sah man, als der erste Lockdown wieder aufgehoben wurde und im Sommer viele Geschäfte öffnen durften. Dann folgten erneute Ladenschließungen, aus denen dann das oben erwähnte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts resultierte.

Jetzt kommen noch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern hinzu. Während in einigen Bundesländern die Shops offen haben dürfen, sind andere an das Damoklesschwert „Inzidenz“ gebunden. Bei Inzidenzen von mehr als 50 kann beispielsweise nur noch nach Termin geshoppt werden, bei Inzidenzen über 100 folgen neuerliche Ladenschließungen.

Nun dürften die Betreiber der Shops gespannt sein, wie die Politik weiterhin auf das Urteil des Verwaltungsgerichts reagieren wird und ob es noch andere Betreiber geben wird, die die Ladenschließungen nicht einfach so hinnehmen. Viel Zeit und Geld wurde in die Ausarbeitung der Hygienemaßnahmen und die Einrichtung der Onlineshops gesteckt und kaum jemand mag hinnehmen, dass dies einfach umsonst gewesen sein soll.

Video: Einzelhandel: Sorge vor Ladenschließungen | Rundschau | BR24

Die Auswirkungen von Corona auf den Großhandel

Natürlich bekam nicht nur der Einzelhandel als „Endstation“ die Auswirkungen von Corona zu spüren, sondern zeitlich mit den Herstellern auch der Großhandel. Angefangen hatte alles mit Lieferengpässen, danach folgten die gefürchteten Ladenschließungen, was insgesamt für die gesamte Branche eine enorme Herausforderung darstellte.

Möglichkeiten für Unternehmen, auf die Krise zu reagieren, bestanden in:

  • Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Herstellern in China
  • Betreuung der Kunden durch Mitarbeiter im Home Office
  • Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld
  • Ausweitung des Onlinehandels

Branchensprecher gaben bekannt, dass sie sich auf keinen Fall „hinter Marketingbotschaften verstecken“ wollten, zumal es weiterhin möglich war, online zu verkaufen. Die Kunden konnten durch eine Umstellung des sogenannten Dropshipping-Systems sogar kontaktlos bedient werden.

Noch sind sowohl Kunden als auch Branchenvertreter positiv eingestellt, man versucht, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Wie diese nach Corona aussehen mag und ob es überhaupt ein „Nach-Corona“ geben wird, ist bislang allerdings noch fraglich.

Der Einzelhandel konnte durch die Ladenschließungen deutlich weniger E-Zigaretten und Zubehör verkaufen. Das wiederum bedeutete, dass die Verbraucher weniger kauften bzw. weniger kaufen konnten. (Foto: Shutterstock- librakv )

Der Einzelhandel konnte durch die Ladenschließungen deutlich weniger E-Zigaretten und Zubehör verkaufen. Das wiederum bedeutete, dass die Verbraucher weniger kauften bzw. weniger kaufen konnten. (Foto: Shutterstock- librakv )

Befürchtungen des Einzelhandels (Video)

Der Einzelhandel konnte durch die Ladenschließungen deutlich weniger E-Zigaretten und Zubehör verkaufen. Das wiederum bedeutete, dass die Verbraucher weniger kauften bzw. weniger kaufen konnten. Für den Einzelhandel konnten dadurch geringere Umsätze generiert werden, die Verbraucher hatten hingegen Befürchtungen, dass durch die eingeschränkten Lieferungen aus China eine geringere Verfügbarkeit resultieren würde.

Kleine Lieferengpässe waren auch vorhanden, zumal direkt nach den ersten Ladenschließungen entschieden wurde, dass E-Zigaretten nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs zählten. Die mangelnde Verfügbarkeit ließ Einzelhändler befürchten, dass die Konsumenten wieder auf die (schädlichere) Tabakzigarette zurückgreifen würden.

Durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts dürfte aber zumindest das Problem der kompletten Ladenschließungen wegen Corona erst einmal vom Tisch sein.

Video: Corona-Pandemie: Touristen-Läden in der Krise

So könnte es für den Einzelhandel weitergehen

Trotz aller Widrigkeiten wegen Corona ist man im Einzelhandel vorsichtig optimistisch und schätzt die Zukunft halbwegs rosig ein. Auch wenn Verbraucher theoretisch auf die Tabakzigaretten zurückgreifen könnten, ist dies bisher den Absatzzahlen zufolge noch nicht geschehen, zumindest nicht in einem relevanten Ausmaß.

Gleichzeitig wird der Onlinevertrieb immer weiter ausgebaut, sodass auch Kunden, die sich lieber nicht nach draußen zum Einkaufen bewegen wollen, ihren Nachschub ordern können.

Der Branchenverband “Bündnis für tabakfreien Genuss (BfTG)”ist permanent aktiv, um die Auswirkungen der Ladenschließungen auf die Einzelhändler abzufedern. Es wurden Stellungnahmen zur Bedarfsdeckung ebenso veröffentlicht wie Hygienekonzepte ausgearbeitet und Schilder bereitgestellt, die mit den entsprechenden Informationen für Verbraucher bedruckt werden konnten. Factsheets wurden ständig aktualisiert, sodass Einzelhändler und Verbraucher jederzeit up to date waren, was Neuigkeiten in den Bundesländern anging.

Momentan schätzen nur drei Prozent der Einzelhändler die Zukunftsaussichten der Branche als schlecht ein, immerhin 22 Prozent geben diese mit „sehr gut“ an, und 46 Prozent mit „gut“.

Damit bleibt ein Hoffnungsschimmer, dass die bisherigen Schwierigkeiten nicht zu einem todbringenden Problem der Branche werden können und dass die Einzelhändler trotz Corona in der Lage sein werden, ihre Geschäfte zu halten. Nun gilt es, sobald wie möglich wieder auf die Überholspur zu gelangen und von den gewachsenen Strukturen zu profitieren.

Störungsfreie Fundamente sollen errichtet werden, sodass Ausnahmesituationen einen positiven Gesamttrend nicht mehr nachhaltig stören können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der derzeitige Trend anhält und die Einzelhändler möglicherweise noch in diesem Jahr, spätestens aber 2022 zur alten Form zurückkehren können bzw. den bis dahin erkennbaren Aufwärtstrend weiterhin verfolgen werden.

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