Transparente Kartenzahlungen nach neuem Kartellrecht

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Neue Vorschriften erlauben es Einzelhändlern und Verbrauchern, von einer transparenten Kostengestaltung zu profitieren. Diese ist laut Kartellrecht für Zahlungen mit Kreditkarten möglich und bietet die Chance, die jeweils kostengünstigere Lösung zu nutzen. Die Verordnungen über die Interbankenentgelte sind in vollem Umfang gültig.

Mehr Klarheit über Entgelte möglich

Kunden zahlen tagtäglich per Kreditkarte, wissen aber nicht über die fälligen Entgelte Bescheid, die für die einzelnen Buchungen berechnet werden. Die Klauseln sind hier unterschiedlich und die Banken haben verschiedene Kostensätze festgelegt. Die Verbraucher müssen die Kosten zwar tragen, wissen aber oft gar nicht, was sie hier eigentlich bezahlen. Eine Begrenzung der Kosten ist durch die Verordnung der Interbankenentgelte vorgesehen – und nun auch eine gewisse Transparenz bei den Kartenzahlungen. Rund eine Million Verbraucher können nun von niedrigeren Entgelten profitieren – und der Einzelhandel freut sich. Wer geringere Kosten hat, spart das Geld an dieser Stelle und gibt es hoffentlich an anderer Stelle wieder aus, so die Überlegung.

Nicht zuletzt profitieren davon auch die Zahlungsdienstleister, denn sie werden häufiger beauftragt, wenn die Grundregeln für Kartenzahlungen klar und einsehbar sind. Die Obergrenzen, die laut der Verordnung über Interbankenentgelte seit dem letzten Jahr bestehen, sind eine wichtige Komponente der Kosten, die die Händler für Kartenzahlungen einkalkulieren müssen.

Wichtige Änderungen der Verordnung

Verschiedene Zahlungskarten sind mit unterschiedlichen Akzeptanzmarken ausgestattet (Maestro und Bancontact, Maestro und PagoBancomat oder Visa und Dankort als Beispiele). Verbraucher können nun die für sie kostengünstigste Variante auswählen. Einzelhändler sind dazu berechtigt, die jeweilige Marke zu begünstigen, damit die Kosten möglichst gering gehalten werden. Sie können auf ihren Zahlungsterminals eine Marke installieren, die als bevorzugte Marke angeboten wird. Kunden haben bei der Zahlung dann das letzte Wort in Bezug auf die Wahl der Marke.

Verbraucher können nach der neuen Verordnung bei der Bank beantragen, eine Karte mit allen Produkten auszustatten. Allerdings kann die Bank dem Kunden ein bestimmtes Kartenprodukt verweigern.

Die Verbraucher profitieren nun von besseren Informationen, denn die Händler müssen am Eingang des Geschäfts zeigen, welche Karten hier akzeptiert werden. Wird die Zahlung in einem Onlineshop fällig, so müssen die nötigen Informationen direkt auf der Webseite oder in einem mobilen Medium anzusehen sein.

Interbankenentgelte wurden bisher direkt an den Einzelhändler gezahlt, der dafür höhere Preise an die Verbraucher weitergeben musste. Klarheit bestand über diese Entgelte nicht wirklich, denn die Gebühren wurden meist als „Bündel“ weitergegeben. Die neuen Vorschriften sorgen auch hier für mehr Transparenz, denn die Banken müssen nun für jeden Zahlungsvorgang die Kosten aufschlüsseln.


Bildnachweis: © Fotolia – industrieblick

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