Arbeitszeiterfassung: Stechuhr wieder im Einsatz oder Überstunden ade?

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Die Erfassung der Arbeitszeiten in elektronischer Form ermöglicht eine detaillierte Analyse von Arbeitszeitmustern und -trends. Dadurch können Unternehmen Erkenntnisse über die Produktivität, die Arbeitsbelastung und die Effizienz gewinnen, was wiederum zu gezielten Verbesserungen in der Arbeitsgestaltung führen kann.

Arbeitszeiterfassung: Von Überstunden bis Arbeitsbeginn – alles digital

Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung präsentiert. Arbeitgeber sollen zukünftig nicht nur Überstunden, sondern auch den Start, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit der Angestellten elektronisch erfassen.

Innovatives Zeiterfassungssystem statt Stechuhr gefordert

Es ist eine wesentliche Herausforderung in der Arbeitswelt, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die Tarifvertragsparteien nehmen diese Herausforderung mit Verantwortungsbewusstsein an. Wo es im betrieblichen Rahmen möglich ist, erfolgt eine flexible Verteilung der Arbeitszeit durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten und ähnlichen Instrumenten. Dies trägt dazu bei, Überstunden zu verhindern und eine gute Balance zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen zu schaffen.

Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung der Arbeitszeit bietet das Arbeitszeitgesetz. Dabei werden alternative Modelle wie flexible Wochenarbeitszeiten anstatt fixer Tageshöchstarbeitszeiten und größere Spielräume bei den Ruhezeiten ermöglicht. Insbesondere die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit ist ein grundlegendes Element zeitgemäßer Arbeitsbeziehungen. Sie bildet einen essentiellen Beitrag, um das Arbeiten von verschiedenen Orten aus zu ermöglichen. Starr festgelegte Arbeitszeitfenster stehen dem Wunsch nach mehr Flexibilität entgegen.

Um die Arbeitszeitgesetze an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen, sollten die Spielräume genutzt werden, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) explizit für die Einführung eines zeitgemäßen Systems zur Arbeitszeiterfassung vorsehen. Nur so kann eine produktive und gesunde Arbeitswelt gewährleistet werden, die den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen gerecht wird.

Eine faire Entlohnung von Überstunden dank Zeiterfassung

Mit dem Bild der Stechuhr versuchen Gegner der Zeiterfassung eine bestimmte Assoziation zu erzeugen, nämlich dass die Erfassung der Arbeitszeit starr und altmodisch sei. Aber die Vorstellung, dass flexible Arbeitszeiten durch die Erfassung unmöglich würden, ist ein Mythos. Es gibt bereits kostengünstige digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Markt, die es Unternehmen leicht machen, die gesetzlichen Anforderungen auch bei flexibler und mobiler Arbeit zu erfüllen.

Gemäß europäischem Recht und dessen rechtsverbindlicher Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof sowie das Bundesarbeitsgericht steht vor allem der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Mittelpunkt, was als besonders wichtig erachtet wird. Es ist nachgewiesen, dass übermäßig lange Arbeitszeiten gesundheitliche Probleme verursachen und das Unfallrisiko bei Überstunden steigt. Verantwortungsvolle Arbeitgeber erfüllen daher bereits seit geraumer Zeit ihre Verpflichtung zum Schutz der Beschäftigten. Gleichzeitig spielt jedoch auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Wenn Beschäftigte die Bezahlung von Überstunden fordern, müssen sie den Nachweis erbringen.

Durch die Implementierung eines „objektiven, verlässlichen und leicht zugänglichen Systems“ gemäß dem europäischen Recht wird die gerechte Bezahlung von Überstunden effektiv gewährleistet. Dabei steht die Fairness im Vordergrund.

Effiziente Zeiterfassung unterstützt die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Ursprünglich wurde die Stechuhr für eine Arbeitswelt konzipiert, in der Arbeitnehmer fest in Büros oder Fabriken arbeiteten. Doch heutzutage ist die Arbeitswelt von flexiblen Arbeits- und Arbeitszeitmodellen wie Vertrauensarbeitszeit und mobilem Arbeiten geprägt.

Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetz müssen nun alle Formen der Arbeit die tägliche Arbeitszeit elektronisch erfassen, einschließlich des Beginns, des Endes und der Dauer. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch dem Arbeitnehmer zu übertragen. Gleichzeitig trägt er die Verantwortung für eine korrekte Dokumentation gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat.

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