Bundesgerichtshof: Google muss Klägerwünsche umsetzen

0

Vor kurzem traf der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung bezüglich eines Auslistungsbegehrens gegen Google. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die besagten Artikel stammten von einer US-amerikanischen Webseite, auf der das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war, kritisch beleuchtet wurde. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite wurde wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ dargestellt. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Vergangene Schritte des Prozessverlaufs gegen Google

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder gestoppt wird. Die Artikel auf einer US-amerikanischen Webseite kritisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite wurde selbst wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ beleuchtet.

Google-Auslistungsbegehren: BGH-Entscheidung bringt Klarheit

In Bezug auf einige Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen relevanten Bezug zu seiner Person herstellen, und für die beiden anderen Artikel lieferten die Kläger keine ausreichenden Nachweise für die offensichtliche Unrichtigkeit der enthaltenen Informationen.

Im Hinblick auf die Vorschaubilder waren die Kläger mit ihrer Revision erfolgreich. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste entfernen muss. Das Gericht befand die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext als ungerechtfertigt.

In Bezug auf die Kläger stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Teilerfolg dar. Obwohl sie nicht vollständig obsiegten, wurde Google dazu verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu löschen. Dadurch wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger verbessert, und die Nutzung unbedeutender Fotos zu ihrem Nachteil wird unterbunden.

Durch die Entscheidung des BGH wird klar, dass Suchmaschinenbetreiber in Fällen berechtigter Auslistungsanträge eine Verantwortung tragen müssen. Dieser wichtige Präzedenzfall hat erheblichen Einfluss auf den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch für kommende ähnliche Fälle bedeutsam sein und stellt einen bedeutenden Fortschritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im Internet dar.

Lassen Sie eine Antwort hier