Um Strafzinsen zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, jetzt aktiv werden. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, Liquidität zu schaffen, indem sie bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten vorzeitig geltend machen können. Dieses Steuerinstrument bietet die Möglichkeit, Steuerersparnisse zu nutzen, um beispielsweise Kredite für die geplanten Anschaffungen aufzunehmen.
Steuerneutraler Vorgang: IAB wird hinzugerechnet
Um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Des Weiteren müssen die Wirtschaftsgüter, für die der IAB in Anspruch genommen wird, mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren im Betrieb genutzt werden. Das bedeutet, dass sowohl im Jahr der Anschaffung als auch bis zum Ende des ersten Folgejahres eine betriebliche Nutzung vorliegen muss.
Bei der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags wird der Betrag im Jahr der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Minderung der Anschaffungskosten, wodurch ein steuerneutraler Vorgang entsteht. Dadurch können Unternehmer bereits vor der Investition bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten geltend machen und somit ihre Liquidität erhöhen.
Um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen die geplanten Anschaffungen innerhalb einer festgelegten Frist tatsächlich durchführen. Andernfalls wird der Abzug rückgängig gemacht und es fallen erhebliche Strafzinsen an. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der IAB tatsächlich für Investitionen verwendet wird und nicht als bloße Steuerersparnis genutzt wird.
Der 31. Dezember 2023 markiert einen entscheidenden Zeitpunkt für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die zwischen 2017 und 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben. Bis zu diesem Datum müssen sie die geplanten Anschaffungen tatsächlich getätigt haben, um Strafzinsen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe, die durch den Einsatz des Investitionsabzugsbetrags Liquidität geschaffen haben.
Kleine und mittlere Betriebe haben die Möglichkeit, neben dem Investitionsabzugsbetrag auch Sonderabschreibungen für bewegliche Güter des Anlagevermögens wie Autos, Maschinen und Computer zu nutzen. Dabei ist es wichtig, dass die betriebliche Nutzung im Vordergrund steht. Durch diese Sonderabschreibungen können Unternehmen bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren gesondert abschreiben.
Bei der Sonderabschreibung haben Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren gesondert abzuschreiben. Um die Sonderabschreibung optimal zu nutzen, sollten Unternehmer die Verteilung auf die Jahre anhand ihres Gewinns festlegen.
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes plant die Regierung, Sonderabschreibungen zukünftig noch attraktiver zu gestalten. Laut dem aktuellen Regierungsentwurf sollen Unternehmen in Zukunft bis zu 50 Prozent ihrer Anschaffungskosten als Sonderabschreibungen geltend machen können. Diese Neuerungen können für kleine und mittlere Betriebe eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten und Anreize für Investitionen schaffen.
Es ist wichtig, dass Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, die Fristen für ihre geplanten Investitionen im Auge behalten. Nur durch rechtzeitige Durchführung der Investitionen können Strafzinsen vermieden werden. Zusätzlich sollten sie überprüfen, ob sie auch für weitere Sonderabschreibungen in diesem Jahr berechtigt sind und diese in Betracht ziehen.
Um von den steuerlichen Regelungen und Fristen zu profitieren und die Liquidität des Unternehmens zu verbessern, sollten Gewerbetreibende in diesem Fall eine Beratung mit ihrem Steuerberater in Betracht ziehen. Gemeinsam können sie die vorteilhafteste Verteilung der Steuervorteile besprechen und somit die Finanzierung der Investitionen sicherstellen.