Rechtsgutachten: EU-Gentechnikrechts-Überarbeitung verletzt Vorsorgeprinzip

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Das geplante EU-Gentechnikrecht verstößt gegen das Vorsorgeprinzip und die Anforderungen des Cartagena-Protokolls, wie ein aktuelles Rechtsgutachten zeigt. Insbesondere die Privilegierung von NGT-Organismen der ersten Kategorie im Vergleich zu herkömmlich gentechnisch veränderten Organismen wird als ungerechtfertigt bewertet. Die geplante Gesetzgebung sieht vor, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen durchgeführt werden müssen, was als fahrlässig angesehen wird. Zudem fehlt eine Kennzeichnungspflicht, was es schwierig macht, potenziell gefährliche Produkte zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

EU-Kommissionsvorschlag verzichtet auf Risikoprüfungen bei NGT-Pflanzen der Kategorie 1

In dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission wird vorgeschlagen, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen erforderlich sind. Das Gutachten stellt jedoch fest, dass diese Gesetzesvorlage die möglichen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nicht angemessen berücksichtigt. Dadurch besteht die Gefahr, dass potenzielle Risiken nicht erkannt oder unterschätzt werden, was zu unvorhersehbaren Folgen führen kann.

Das Gutachten stellt fest, dass bisher keine wissenschaftlichen Nachweise dafür vorliegen, dass NGT-Pflanzen der ersten Kategorie grundsätzlich weniger Risiken bergen als NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Dies wirft die Frage auf, ob die geplante Gesetzgebung, die auf eine Kennzeichnungspflicht verzichtet, dem Vorsorgeprinzip gerecht wird. Es ist wichtig, dass diese Unsicherheiten geklärt werden, um die Verbraucher angemessen zu schützen.

Die geplante Gesetzgebung zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts sieht vor, dass bei Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen durchgeführt werden müssen. Dies führt dazu, dass selbst nach Feststellung einer Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, da die betroffenen Produkte nicht mehr erkennbar sind. Diese Situation könnte potenzielle Risiken für Verbraucher und Umwelt mit sich bringen.

Verbraucher fordern Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass ein Großteil der Verbraucher eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel fordert. Unabhängig von der angewandten Technik sind 92 Prozent der Befragten der Meinung, dass diese Produkte gekennzeichnet werden sollten. Dies unterstreicht das Bedürfnis der Verbraucher nach Transparenz und ihrer Entscheidungsfreiheit beim Lebensmittelkauf.

Die Ergebnisse dieser Umfrage zeigen deutlich, dass Verbraucher in Bezug auf gentechnisch veränderte Lebensmittel besorgt sind und eine klare Kennzeichnung sowie eine gründliche Risikoprüfung fordern. Diese Anliegen spiegeln die Bedeutung einer transparenten Informationspolitik und einer verlässlichen Bewertung von Risiken für die Verbraucher wider.

AbL fordert strikte Regulierung neuer Gentechnik-Pflanzen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auf, eine strenge Regulierung aller neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzen zu unterstützen und den Verordnungsentwurf der EU-Kommission abzulehnen. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken und Auswirkungen dieser Pflanzen auf die Umwelt und die Landwirtschaft sorgfältig geprüft werden und dass die existierenden gentechnikfreien Anbaumethoden geschützt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) legt großen Wert darauf, dass die bereits bestehende gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft sowie ihre Wertschöpfungsketten nicht gefährdet werden dürfen. In ihrer Stellungnahme betont die AbL, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Existenz gentechnikfreier Wertschöpfungsketten langfristig gesichert bleibt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Landwirte, die sich bewusst gegen den Einsatz von Gentechnik entschieden haben, weiterhin unterstützt und geschützt werden.

EU-Gentechnikrechtsentwurf verletzt Vorsorgeprinzip und Kennzeichnungspflicht

Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt auf, dass der geplante Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken das Vorsorgeprinzip verletzt. Es ist von großer Bedeutung, dass Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren. Zusätzlich sollte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel wird von der Mehrheit der Verbraucher unterstützt. Es ist wichtig, ihre Entscheidungsfreiheit zu respektieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, bewusste und informierte Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln zu treffen. Gleichzeitig muss die gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten geschützt werden, um den Verbrauchern eine breite Auswahl an Produkten anzubieten.

Bundesagrarminister Özdemir wird dringend dazu aufgefordert, sich für den Schutz der Verbraucher und den Erhalt der gentechnikfreien Wertschöpfungsketten einzusetzen. Es ist von großer Bedeutung, Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel durchzuführen und eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Dies würde den Verbrauchern ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Entscheidungsfreiheit zu wahren. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken sollte daher abgelehnt werden, um den Schutz der Verbraucher und die Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft zu gewährleisten.

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