Lang-Lkw des Typ 1 behindern Ziel der Verkehrswende

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Die Bundesregierung hat das Ziel, den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sollen mehr Transporte von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Allerdings steht die Zulassung von Lang-Lkw des Typ 1 dieser Zielsetzung entgegen. Diese verlängerten Sattelauflieger ermöglichen es, mehr Ladung zu transportieren, was dazu führt, dass Unternehmen ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße verlagern.

Lang-Lkw: Mehr Ladung, niedrigere Kosten, aber Verlagerung von der Schiene

Lang-Lkw ermöglichen es den Unternehmen, eine größere Ladung zu transportieren und gleichzeitig die Betriebskosten nur minimal zu erhöhen. Dies führt zu einer Verbilligung des Straßentransports und verleitet Unternehmen dazu, ihre Transporte von der umweltfreundlicheren Schiene zurück auf die Straße zu verlagern. Dies widerspricht jedoch den Zielen der Bundesregierung, den Anteil des Schienengüterverkehrs zu erhöhen.

Eine Herausforderung bei der Nutzung von Lang-Lkw des Typ 1 im Kombinierten Verkehr besteht darin, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Überlänge nicht für den Transport von Ladeeinheiten zum Umschlagbahnhof geeignet sind. Dadurch wird es schwierig, die Ladung auf die Schiene zu verlagern und die Vorteile des Kombinierten Verkehrs voll auszuschöpfen. Dieser Verkehrsträger ist jedoch besonders umwelt- und klimaschonend und hilft, Staus zu vermeiden und die Straßeninfrastruktur zu schonen.

Aufgrund ihrer Überlänge sind Lang-Lkw des Typ 1 nicht für den Kombinierten Verkehr geeignet. Um sie für den KV nutzbar zu machen, müssten sie in einer speziellen Variante konstruiert werden. Dies würde jedoch hohe Zusatzkosten verursachen und zu einem Volumennachteil führen. Die reduzierte Innenraumhöhe des verlängerten Sattelanhängers verringert das Transportvolumen sogar, sodass das Gesamtvolumen niedriger ausfällt als bei einem herkömmlichen KV-fähigen Sattelauflieger mit Standardlänge. Zudem ist es nicht möglich, diese speziellen Lang-Lkw in die gängigen Doppeltaschenwagen des Schienengüterverkehrs zu verladen.

Die einheitliche Länge von herkömmlichen Sattelanhängern von 13,60 Metern ermöglicht einen problemlosen Einsatz im kombinierten Verkehr Straße-Schiene in ganz Europa. Eine Zulassung von verlängerten Sattelaufhängern würde nicht nur tausende Eisenbahnwagen entwerten, sondern auch die Standardisierung im kombinierten Verkehr gefährden.

Um das Ziel der Verlagerung von Transporten auf die Schiene zu erreichen und den Kombinierten Verkehr weiter zu fördern, ist es notwendig, die Zulassung von Lang-Lkw des Typ 1 auslaufen zu lassen. Stattdessen sollten die verbleibenden Lang-Lkw-Typen so konstruiert werden, dass sie für den Kombinierten Verkehr geeignet sind. Es ist unverständlich, dass bisher nur eine Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr vorgeschrieben ist, obwohl die meisten Lang-Lkw-Typen mindestens zwei Ladeeinheiten transportieren können.

Die Fortführung der Zulassung von Gigalinern für weitere Jahre würde der Verkehrspolitik zuwiderlaufen und die angestrebten Ziele der Bundesregierung behindern. Stattdessen sollten gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um den Kombinierten Verkehr zu fördern und den Einsatz von Lang-Lkw zu verbessern. Nur durch diese Maßnahmen kann eine nachhaltige und effiziente Verkehrswende erreicht werden, die den Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz gerecht wird.

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