EuGH entscheidet über Schufa-Score: Verstoß gegen Datenschutz?

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 7. Dezember 2023 über die Vereinbarkeit der Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entscheiden. Es besteht die Frage, ob die Schufa gegen das Europarecht verstößt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 klargestellt, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.

EuGH prüft Schufa-Score: Verstoß gegen Europarecht?

Die Schufa ist eine Auskunftei, die bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen eine wichtige Rolle spielt. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen die Schufa, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu überprüfen. Die Schufa teilt den Unternehmen dann ihren Score-Wert mit, der anzeigen soll, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der EuGH-Generalanwalt hat Bedenken geäußert, dass die automatisierte Erstellung des Scores gegen das Europarecht verstößt, da sie eine verbotene automatische Entscheidung darstellt.

Schufa unter Druck: Verbraucher wehren sich erfolgreich

Die Schufa ist seit geraumer Zeit Gegenstand verschiedener Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Verbraucher protestieren gegen die Macht der Schufa und ihre Bemühungen zeigen Wirkung. Als Reaktion auf juristische Entwicklungen hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits angedeutet, dass die lange Speicherdauer von drei Jahren gegen den europäischen Datenschutz verstößt. Die Schufa erleichtert ehemaligen insolventen Verbrauchern den Neustart ins Geschäftsleben.

Schufa hält trotz Kritik am Score-System fest

Trotz der anhaltenden Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa weiterhin am Scoring-Verfahren fest. Laut Tagesschau.de hat die Auskunftei im September 2023 Unternehmen dazu aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht als alleiniges Entscheidungskriterium verwendet wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Ausschluss von Vertragsverhältnissen führt. Diese Entwicklung wird von Computer-Bild als bemerkenswert angesehen, da bisher die weit verbreitete Auffassung herrschte, dass der Schufa-Score ein entscheidendes Kriterium für Vertragsentscheidungen sei. Auch Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score zur Beurteilung der Bonität von Kunden. Im Gegensatz dazu beziehen Banken und Sparkassen weitere Informationen in ihre Entscheidungsprozesse mit ein.

DSGVO ermöglicht Löschung von Schufa-Einträgen nach Insolvenz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Nach Artikel 17 Abs. 1 DSGVO können Verbraucher eine Löschung ihrer Daten verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist oder nicht mehr notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Verbraucher, die nach einer Insolvenz einen Neustart wagen möchten. Ein negativer Schufa-Eintrag, der sich auf die abgeschlossene Insolvenz bezieht, kann diesen Neustart behindern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.

EuGH-Entscheidung: Verstoßt Schufa-Score gegen Europarecht?

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird darüber befinden, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Bei Schwierigkeiten mit der Schufa bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung an und zeigt Möglichkeiten auf, wie Schufa-Einträge überprüft und gelöscht werden können. Die Schufa ist unter Druck geraten und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Dank der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte der Verbraucher gestärkt und sie haben das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.

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