Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt hin zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und stärkt die Position der Spieler. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte hebt hervor, dass Spieler gute Aussichten haben, ihre Verluste zurückzuerhalten, sofern der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.
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Spieler können Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern
Rechtsanwalt Cocron betont, dass Spieler gemäß dem aktuellen Glücksspielverbot in Deutschland ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt.
Erfolgreiche Rückforderung von Verlusten in Online-Sportwetten
CLLB Rechtsanwälte haben erfolgreich eine Klage auf Rückzahlung von Verlusten in Höhe von 407.000 Euro für einen Mandanten eingereicht, der zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen hat. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte aber keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten, insbesondere in Niedersachsen. Das Gericht hat den Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag festgestellt und den Anbieter zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt.
Oberlandesgericht bestätigt: Rückzahlung von Verlusten bei Online-Glücksspielen
Das Oberlandesgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg haben die Klage des Klägers abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig seien, da der Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Das Gericht wies darauf hin, dass das Verbot dem Schutz der Spieler und Jugendlichen, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht diene.
OLG Oldenburg: Spieleranspruch auf Rückzahlung trotz illegaler Online-Sportwetten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in diesem Fall klargestellt, dass der Rückzahlungsanspruch des Spielers nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder bewusst ignoriert hat. Die Beklagte konnte keine Beweise dafür vorlegen, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert wurde. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zugemutet werden kann, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal ist.
OLG Oldenburg lehnt Aussetzung des Verfahrens ab
Die Beklagte beantragte eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag ab und betonte, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bereits als vereinbar mit dem EU-Recht festgestellt wurde. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch versäumt, so das OLG Oldenburg.
Spieler können Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern: Urteil bestätigt
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bekräftigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Aussichten haben, diese zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Diese Entscheidung trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Suchtprävention, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass ihre Verluste erstattet werden, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.