Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis 2030 ihren Rollout erfahren. Der Ausbau wird ganz sicher von der EEG-Novelle profitieren. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Umso erfreulicher ist es, dass die Ampelkoalition nun zur einst versprochenen EEG-Umlage ein Statement abgegeben hat. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Der Strommarkt entwickelt sich
Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Derzeit gilt noch das EEG 2021, das einen Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch von 65% bis 2030 vorsieht. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.
Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen
Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Dies soll durch eine Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibemengen für Solar- und Windenergieanlagen möglich werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.
Nach der EEG-Novelle liegt die Nutzung von erneuerbaren Energien nun im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit von Bedeutung. Der Ausbau der Windenergie zu Lande soll durch Gesetzgebungsverfahren von Hemmnissen befreit werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.
Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. Bioenergie soll systemdienlich ausgespielt werden und einen größeren Beitrag zur gesicherten Stromversorgung der Bevölkerung leisten können.
Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. So möchte man erproben, ob eine Speicherung der Energie in Wasserstoff und eine anschließende Rückverstromung möglich ist. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.