Neue Bundesratsinitiative zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft

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Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist ein Thema, das in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt hat, da die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ist. Vor diesem Hintergrund ist es für viele Menschen schwer nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bei der Zulassung von Genmais im EU-Ministerrat keine klare Position einnimmt. Bereits im Jahr 2014 hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart deutlich gemacht, dass Baden-Württemberg aktiv gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft vorgeht.

Kabinettsbeschluss: Gentechnik-Lebensmittel sollen verhindert werden

In Anbetracht der Bedenken der Bevölkerung gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln hat das Kabinett eine Bundesratsinitiative verabschiedet, die darauf abzielt, die landwirtschaftliche Produktion ohne Gentechnik zu schützen. Durch die Schaffung von rechtssicheren Anbauverboten soll den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden, wie Ministerpräsident Kretschmann betonte.

Die Initiative strebte eine größere Entscheidungsfreiheit und Befugnisse auf nationaler und regionaler Ebene an, indem sie für mehr Subsidiarität eintrat. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schlossen sich gemeinsam dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen an und engagierten sich aktiv dafür, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Anbau genetisch modifizierter Pflanzen in ihren jeweiligen Gebieten eigenständig und auf fachlich fundierter Grundlage zu untersagen.

Um sicherzustellen, dass keine gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln und Lebensmitteln auftreten, überwacht die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg regelmäßig Rohstoffe und fertige Produkte.

Die EU-Ratspräsidentschaft brachte einen Vorschlag zur Diskussion in Brüssel ein, der von Baden-Württemberg als nicht akzeptabel betrachtet wird. Laut diesem Vorschlag müssten die Mitgliedstaaten mit Saatgutunternehmen verhandeln, um ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlassen. Ministerpräsident Kretschmann betont hingegen, dass in Rechtssetzungsfragen nur das Europäische Parlament, die Kommission oder der Ministerrat als Verhandlungspartner der Mitgliedstaaten in Frage kommen.

Der Anbau von MON810, einer gentechnisch veränderten Maissorte von Monsanto, ist in Deutschland landesweit untersagt. Dieses nationale Verbot beschränkt den kommerziellen Einsatz dieser spezifischen genetisch modifizierten Pflanze im Land.

Die Initiative des Bundesrats aus Baden-Württemberg zielte darauf ab, das EU-Recht so anzupassen, dass die EU-Mitgliedstaaten größere Freiheiten bei der Verhängung von Anbauverboten erhalten. Während der Diskussion wurde jedoch die Option kritisiert, dass die Mitgliedstaaten mit dem Antragsteller Verhandlungen führen sollten. Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzte sich stattdessen dafür ein, klare rechtliche Grundlagen für Anbauverbote zu schaffen, um eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen.

Eine der bedeutendsten Errungenschaften der Bundesratsinitiative zum Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft bestand darin, dass sie eine klare Haltung gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln einnahm und konkrete Schritte unternahm, um den Einsatz dieser Technologie einzudämmen. Durch die Forderung nach mehr Subsidiarität und Entscheidungskompetenz auf nationaler und regionaler Ebene konnte die Initiative sicherstellen, dass die jeweiligen Länder und Regionen Anbauverbote erlassen können, um die landwirtschaftliche Produktion vor einer Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen zu schützen. Dieser Schutz war ein zentraler Bestandteil der Initiative und dient dem Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft.

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