Der Mindestlohn in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 um 41 Cent pro Stunde auf 12,41 Euro erhöht. Diese Anpassung bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere in Mini- und Midijobs, spürbare Verbesserungen. Es wurden die relevantesten Änderungen für Unternehmen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Höhere Verdienstgrenze für Minijobs ab 2024
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ab dem 1. Januar 2024 mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 538 Euro im Monat angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen demnach nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen. Das Jahresentgelt ist auf 6.456 Euro begrenzt.
Es gibt Ausnahmen von der Verdienstgrenze, die es Unternehmen erlauben, diese zu überschreiten, zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung.
Höhere Verdienstgrenzen im Midijob ab 2024
Der Midijob, auch bekannt als Übergangsbereich, hat ab dem 1. Januar 2024 eine neue Untergrenze.
Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber laufen aus
Bis zum 30. September 2022 war es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro weiterhin der Versicherungspflicht im Rahmen der alten Midijob-Bedingungen nachzukommen.
Von Januar 2024 an müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro erzielen, um weiterhin in den Genuss der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu kommen. Liegt das Arbeitsentgelt darunter, gelten sie als Minijobber und müssen sich bei der Minijobzentrale registrieren lassen.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung
Ab dem kommenden Jahr gilt eine neue Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 62.100 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro angehoben. Das heißt, ab diesem Einkommen sind Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt auf 1,7 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich in der Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze im Westen auf 7.550 Euro und im Osten auf 7.450 Euro. Die Bezugsgröße West beträgt dann 3.535 Euro und die Bezugsgröße Ost 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung liegt bei 45.358 Euro.
Mehr Geld für Rentner durch höhere Hinzuverdienstgrenzen
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze auf 37.117,50 Euro brutto jährlich.
Höhere Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2024
Mit Beginn des neuen Jahres 2024 treten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft in Kraft. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Dabei steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für die Mahlzeiten des Tages, also Frühstück, Mittag- und Abendessen, genutzt werden kann.
Höherer Mindestlohn bringt Vorteile für Arbeitnehmer in kleinen Jobs
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben. Dies hat insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs deutliche Auswirkungen auf ihr Einkommen. Gleichzeitig ergeben sich für Unternehmen aufgrund der Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen neue rechtliche und organisatorische Herausforderungen.
Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden, empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen. Dies hilft Unternehmen, mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Die Erhöhung des Mindestlohns bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, da sie nun mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung genießen können.