Karneval und Gesundheit: Wie gefährlich sind Schadstoffe in Fastnachtsartikeln?

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Karneval, Fastnacht und Fasching sind die ausgelassensten und buntesten Festtage in Deutschland. Doch neben all der Freude und dem Spaß können auch Gesundheitsrisiken durch Schadstoffe in Schminke, Kostümen und Süßwaren wie Kreppel und Berlinern auftreten. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen Risiken zu schützen, hat das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg umfangreiche Produktkontrollen durchgeführt.

Alarmierender Fund: Fastnachtsgebäck mit hohem Acrylamid-Gehalt in 40% der getesteten Proben

Die dunkle Seite des Faschings: Gesundheitsrisiken durch Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Die dunkle Seite des Faschings: Gesundheitsrisiken durch Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Die Faschingszeit ist eine Zeit des Genusses. Doch wie sicher ist das süße Gebäck? Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart hat gezeigt, dass Berliner, Fasnetsküchle und Quarkbällchen eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Acrylamid darstellen können.

Verbraucher können aufatmen: Die frittierten Leckereien wie Berliner, Krapfen und Fasnetsküchle sind trotz des Nachweises von Acrylamid in einigen Proben laut Ministerium weiterhin sicher und können bedenkenlos verzehrt werden. Allerdings sollten Verbraucher darauf achten, dass sie Faschingsgebäcke nur von vertrauenswürdigen Bäckereien und Anbietern kaufen.

Die Analyse von Faschingsgebäck durch das CVUA Stuttgart ergab, dass der potenziell krebserregende Stoff Acrylamid nur in geringen Spuren vorkommt. Der mittlere Gehalt in den Proben lag bei lediglich 10 µg/kg und somit unter dem als Vergleich herangezogenen EU-weiten Richtwert von 300 µg/kg.

Das CVUA Stuttgart rät dazu, beim Zubereiten von frittiertem Hefegebäck darauf zu achten, dass das verwendete Frittierfett frisch und sauber ist und nicht über 175 °C erhitzt wird.

Der Minister gab bekannt, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Gebäcken bezüglich der problematischen trans-Fettsäuren äußerst erfreulich sind. Im letzten Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch in diesem Jahr sind die Untersuchungen bereits im Gange und die bisherigen Ergebnisse sind ohne Auffälligkeiten.

Die Party-Frage: Wie viel Alkohol ist in alkoholfreien Getränken enthalten?

Auf der Suche nach einem alkoholfreien Getränk? Dann ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzlich festgelegte Grenze bei 0,5 Volumenprozent liegt. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Auf der Suche nach einem alkoholfreien Getränk? Dann ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzlich festgelegte Grenze bei 0,5 Volumenprozent liegt. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Immer mehr Menschen legen Wert darauf, bewusst zu konsumieren und suchen nach Alternativen zu traditionellen Getränken, die weniger oder gar keinen Alkohol enthalten. Eine Option, die in diesem Zusammenhang immer beliebter wird, ist alkoholfreier Sekt, der auf alkoholfreiem Wein basiert und mit verschiedenen Aromen und Schaum versehen wird. Eine aktuelle Studie ergab, dass alle 58 getesteten Produkte die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent für „alkoholfrei“ deklarierte Getränke einhielten oder unterschritten, und mehr als zwei Drittel sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol enthielten.

Fastnachtsperücken und krebsauslösende Stoffe: Wie hängen sie zusammen?

Fasching ohne Risiko: Untersuchung von Kostümen und Perücken auf schädliche Inhaltsstoffe. Der Fasching steht vor der Tür und viele Menschen sind auf der Suche nach dem perfekten Kostüm. Doch nicht alle Faschingskostüme und -perücken sind unbedenklich. Aus diesem Grund werden sie auf schädliche Inhaltsstoffe untersucht. Im Fokus stehen dabei nicht nur verbotene Farbstoffe, sondern auch Stoffe mit sensibilisierendem Potential. Eine Untersuchung im Jahr 2022 ergab jedoch, dass nicht alle gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden.

Neue Tests haben ergeben, dass rote Perücken eine hohe Konzentration an 4-Methyl-m-phenylendiamin im Haarnetz aufweisen, die weit über den zugelassenen Grenzwerten liegt. Dieser krebserregende Stoff ist auch genotoxisch und kann das Erbgut schädigen. Noch alarmierender ist, dass sieben von 20 Proben von Sensibilisierung auslösendem 1,4-Phenylendiamin enthalten, das häufig in saisonaler Ware wie Faschingskostümen vorkommt.

Wenn eine Substanz oder ein Stoff sensibilisierend wirkt, erhöht er die Empfindlichkeit des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen. Das bedeutet, dass der Körper allergische Reaktionen auf das Allergen entwickelt, wenn er später damit in Kontakt kommt. Nickel ist ein gutes Beispiel für eine sensibilisierende Substanz, da es bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen kann, wenn sie damit in Berührung kommen.

Phenylendiamine sind gefährliche Chemikalien, die allergische Hauterkrankungen verursachen können. Ähnlich wie Anilin wirken sie als Blutgifte und können Zyanose und Leberschäden verursachen. Sie sind kristalline, farblose Verbindungen, die bei Kontakt mit Luft dunkel werden. Obwohl sie teilweise in Wasser löslich sind, lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether.

Trotz des Fehlens von gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe bei der Herstellung von Produkten müssen Hersteller ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher für den Verbrauch sind. Verbraucherschutzminister haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass Hersteller diese Verantwortung ernst nehmen und dass Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsrisiken geschützt werden.

Um sicherzustellen, dass Sie beim Tragen von Faschingskostümen kein Infektionsrisiko eingehen, sollten Sie ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter tragen, um direkten Hautkontakt zu vermeiden.

Toxische Substanzen in Faschingsutensilien

Eine bunte Dekoration gehört bei Faschingspartys einfach dazu. Doch wie eine Untersuchung des CVUA Stuttgart zeigt, können auch scheinbar harmlose Elemente wie Servietten unerwünschte Stoffe enthalten. So wurden 12 Servietten auf ihre Farblässigkeit und das Vorhandensein von unerwünschten Stoffen wie Chlorpropanolen oder Bisphenolen untersucht. Einige Servietten fielen aufgrund ihres Ausblutverhaltens oder des Vorhandenseins von unerwünschten Stoffen durch. Eine unmittelbare Gefahr geht zwar nicht von den Servietten aus, jedoch sollte man bedenken, dass eine Produktion von Servietten mit geringerer Belastung für den Verbraucher möglich ist.

Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe stellen ein Risiko für die Verbraucher dar und stehen deshalb im Fokus der jährlichen Untersuchungen bei Luftballons, die oft bei Faschingsfeiern verwendet werden. Bei drei von acht untersuchten Proben wurden diese Stoffe in bedenklicher Menge gefunden. Das unterstreicht die Wichtigkeit der weiteren Beobachtung dieses Themas, um sicherzustellen, dass die Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.

Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Stoffe in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher?

Faschingsschminke im Test: Jedes Jahr werden Schminkstifte, Kunstblut und Co. auf Faschingsfeiern zum kreativen Highlight. Doch wie sicher sind sie wirklich? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen untersucht und auch 2023 stehen wieder 33 Packungen auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe hin untersucht.

2-Naphthol in Tiger-Schminke: ein toxischer Inhaltsstoff

Die Sicherheit von Karnevalsschminke steht immer wieder auf dem Prüfstand. So wurden auch in diesem Jahr verschiedene Produkte auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. In einer Probe von Tiger-Schminke wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol gefunden, was zwar keine unmittelbare Gefahr darstellt, aber dennoch eine Beanstandung nach sich zieht. Ebenso wurde in einem Schminkset mit dem Namen „Clown“ ein nicht zugelassener gelber Farbstoff entdeckt, der für Schleimhäute wie die Augen nicht geeignet ist. Verantwortliche müssen nun den Nachweis erbringen, dass diese Spuren nicht technisch vermeidbar sind. Die Verbraucher sollten daher immer auf die Inhaltsstoffe von Karnevalsschminke achten und bei Zweifeln auf den Kauf verzichten.

Bei einer Untersuchung von Schminksets wurde in einer Probe des „Tiger“-Sets der verbotene Stoff 2-Naphthol festgestellt. Laut Ministerium ist zwar keine akute Gesundheitsgefahr bei Verwendung der Schminke zu befürchten, jedoch muss die verantwortliche Person nun belegen, dass die gefundenen Spuren von 2-Naphthol in den betreffenden Produkten technisch unvermeidbar sind. In einem anderen Set, dem „Clown“-Set, wurde ein gelber Farbstoff verwendet, der nicht für den Gebrauch an Schleimhäuten zugelassen ist, wie zum Beispiel an den Augen.

Rhodamin B in Schminkstiften: Gesundheitsrisiko bei Faschingsfeiern

Faschingsschminke kann eine lustige und kreative Möglichkeit sein, um das Outfit zu ergänzen. Allerdings birgt die Anwendung von Schminkprodukten in der Augenpartie ein erhebliches Risiko für die Gesundheit. Eine Untersuchung von neonfarbenen Schminkstiften hat kürzlich ergeben, dass in der pinken Farbe der verbotene Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Diese Substanz wurde bereits im Jahr 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als krebserregend und genotoxisch eingestuft. Daher ist bei der Verwendung dieser Schminkstifte besondere Vorsicht geboten, insbesondere im Bereich der Augenpartie.

Wenn Sie planen, sich für eine Party zu schminken, ist es hilfreich zu wissen, dass das Auftragen einer fetthaltigen Creme vor dem Schminken dazu beitragen kann, das Entfernen von Farben zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig, die Anweisungen und Warnhinweise des Herstellers zu beachten, um mögliche Schäden zu vermeiden. Diese Informationen sind normalerweise auf der Rückseite der Schminkverpackungen zu finden.

Quellen

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