Software abschreiben: Wissenswertes und Tipps

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Haben Sie für Ihr Unternehmen Programme erworben und möchten nun wissen, wie Sie Software abschreiben können? Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung eines Konzerns taucht die Frage auf, welche Ausgaben Sie abschreiben können und wie das richtig gelingt. Software ist dabei häufig ein Knackpunkt, da viele Unternehmer nicht wissen, wie sie diese in der Steuererklärung und Bilanz aufführen sollen.

Software abschreiben: Das müssen Sie wissen

Sie haben sich einen neuen Firmencomputer gekauft, dazu Softwarepakete erworben und möchten diese Anschaffungskosten nun abschreiben? Dabei gibt es einiges zu beachten, damit Sie die Software abschreiben können. Wichtig ist zunächst, dass Sie Ihre Gesamtanschaffung steuerlich richtig geltend machen. Dazu ist folgende Unterteilung der EDV vorhanden:

  • Bestandteile der EDV: der Rechner, Laufwerke, eingebaute Festplatten, Soundkarte, Grafikkarte usw.
  • Peripheriegeräte: Monitor, Modem, externe Festplatte, Drucker usw.
  • EDV Software: Betriebssysteme, Anwenderprogramme usw.

Unter den Begriff der EDV Software fällt daher, was nicht zur Hardware gehört. Eine weitere Unterteilung gliedert in die maschinenorientierte Systemsoftware und die Anwendersoftware. Diese wiederum kann entweder eine Standard-Anwender-Software sein, welche ohne Anpassung von einem großen Personenkreis genutzt wird. Oder es handelt sich um eine Individual-Anwender-Software, die für einen speziellen Anwendungsfall vor der Nutzung konfiguriert oder eigens programmiert wird.

 

Sie haben sich einen neuen Firmencomputer gekauft, dazu Softwarepakete erworben und möchten diese Anschaffungskosten nun abschreiben? Dabei gibt es einiges zu beachten, damit Sie die Software abschreiben können. (#01)

Sie haben sich einen neuen Firmencomputer gekauft, dazu Softwarepakete erworben und möchten diese Anschaffungskosten nun abschreiben? Dabei gibt es einiges zu beachten, damit Sie die Software abschreiben können. (#01)

Die Abschreibungsdauer nach Nutzungsdauer

In der Regel handelt es sich bei EDV Software um ein immaterielles Gut oder einen nicht-physischen Vermögenswert bei der Abschreibung. Er wird langfristig genutzt und dient dem Geschäftsbetrieb. Daher ist es wichtig, dass Sie beim Software Abschreiben diese als Anlagevermögen geltend machen. Sie wird in Zeile 27 der EÜR „AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter“ aufgeführt.

Wer Software abschreiben möchte, muss dabei die Abschreibungsdauer beachten. Damit ist gemeint, dass die Investition für Software nicht in einem Steuerjahr komplett geltend gemacht werden kann, sondern sich nach der Nutzungsdauer richtet. Sie wird über mehrere Jahre zu gleichen Teilen zu den Aufwendungen gezählt und abgeschrieben.

Für die meiste Software gilt eine Abschreibungsdauer von drei Jahren, da die Nutzungsdauer auf drei Jahre ausgelegt ist. Die so genannte ERP-Software hat eine längere Nutzungsdauer und wird daher über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

 

Von dieser Regelung, nach der Sie Software abschreiben können, gibt es einige Ausnahmen bei den Aufwendungen. Diese gilt es bei der Abschreibung unbedingt zu beachten. (#02

Von dieser Regelung, nach der Sie Software abschreiben können, gibt es einige Ausnahmen bei den Aufwendungen. Diese gilt es bei der Abschreibung unbedingt zu beachten. (#02

Ausnahmen, wenn Sie Software abschreiben

Von dieser Regelung, nach der Sie Software abschreiben können, gibt es einige Ausnahmen bei den Aufwendungen. Diese gilt es bei der Abschreibung unbedingt zu beachten. Aufwendungen für Systemsoftware werden gemeinsam mit der Hardware geltend gemacht, sofern sie gemeinsam erworben wurden und kein gesondertes Entgelt berechnet wurde.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie einen neuen Computer gekauft haben und das Betriebssystem fester Bestandteil ohne gesonderte Anschaffungskosten war. Das gilt nicht, wenn Sie ein Betriebssystem nachträglich erwerben und mit der vorhandenen EDV nutzen. Diese Anschaffungskosten können Sie wie bereits beschrieben abschreiben.

Trivialsoftware und geringwertige Wirtschaftsgüter werden ebenfalls als Ausnahme bei der Abschreibung angesehen. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut hat einen Preis von weniger als 410 Euro und kann in einem Wirtschaftsjahr komplett abgeschrieben werden. Das gilt auch für so genannte Trivialprogramme, die im Handel zu einem niedrigen Preis von Jedermann erworben werden können.

Sie werden zur Gruppe der abnutzbaren, beweglichen, selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter gezählt und lassen sich innerhalb eines Wirtschaftsjahres abschreiben. Stattdessen ist es auch möglich, dass Sie diese Software abschreiben, indem Sie einen Abschreibungspool bilden und über fünf Jahre abschreiben.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Nmedia-#01:Elnur-#02:Gina Sanders

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