OLG München: Null-Prozent-Finanzierung in Werbung irreführend

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Werbung ist ein effektives Mittel, um Kunden anzulocken und zum Kauf zu motivieren. Allerdings müssen Unternehmen aufpassen, dass ihre Werbeaussagen nicht irreführend sind, da dies zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Das OLG München hat in einem kürzlich ergangenen Urteil festgestellt, dass Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung für Verbraucher irreführend sein kann und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Verbraucherzentrale NRW warnt vor irreführender Null-Prozent-Finanzierung

Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung ist in der heutigen Zeit sowohl im Online- als auch im stationären Handel sehr verbreitet. Diese Art von Angeboten kann auf den ersten Blick verlockend erscheinen, jedoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, dass bei einer Null-Prozent-Finanzierung oft auch ein Rahmenkreditvertrag abgeschlossen wird, was für den Verbraucher zu unerwarteten Kosten führen kann.

Verbraucherzentrale mahnt Online-Shops wegen irreführender Null-Prozent-Finanzierung ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Betreiberfirma der Online-Shops zweier Elektromarkt-Ketten wegen irreführender Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung abgemahnt. Verbraucher waren nicht ausreichend darüber informiert, dass neben dem Ratenkredit ohne Zinsaufschlag auch ein Rahmenkreditvertrag abgeschlossen wurde. Dies kann zu hohen Zinsen führen, wenn der Rahmenkredit weiter genutzt wird.

OLG München: Irreführende Werbung mit Null-Prozent-Finanzierung rechtswidrig

Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Unternehmen, die eine Null-Prozent-Finanzierung anbieten, verpflichtet sind, deutlich darauf hinzuweisen, wenn ein Rahmenkredit mit dem Angebot verbunden ist. Dies dient dem Schutz der Verbraucher vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Zudem hat das Gericht klargestellt, dass nur Unternehmen, die über die Erlaubnis der zuständigen Behörde verfügen, einen Rahmenkredit vermitteln dürfen. Das Urteil hat somit zu einer erhöhten Transparenz bei solchen Finanzierungsangeboten geführt.

Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht vermeidet Abmahnungen und Klagen

Um juristische Konsequenzen wie Abmahnungen und Unterlassungsklagen aufgrund von irreführender Werbung und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zu verhindern, empfiehlt es sich, die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts für Wettbewerbsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Werbung so zu gestalten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeidet.

Das Urteil des OLG München hat zur Folge, dass Unternehmen bei Werbung mit Null-Prozent-Finanzierungen dazu verpflichtet sind, mehr Transparenz zu schaffen. Dadurch können Verbraucher besser über die tatsächlichen Kosten informiert werden und vor unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt werden. Unternehmen sollten daher ihre Werbeaussagen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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