ADAC Nordrhein deckt Parkplatzprobleme auf

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Viele Mitglieder des ADAC Nordrhein haben sich darüber beschwert, dass die Parkbedingungen auf Supermarkt-Parkplätzen oft schwer lesbar sind. Zusätzlich fühlen sich treue Kunden abgezockt und bemängeln die fehlende Kulanz bei Verstößen gegen die Parkordnung. Die hohe Nachfrage nach Parkplätzen in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren führt dazu, dass immer mehr Supermarktketten ihre Parkplätze überwachen und Vertragsstrafen verlangen.

Probleme bei Vertragsstrafen und Zusatzkosten

Ein Problem, das von den Mitgliedern des ADAC Nordrhein angesprochen wurde, betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Diese umfassen Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten und können den Gesamtbetrag auf über 100 Euro ansteigen lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nur bei Verzug gezahlt werden müssen, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Zahlreiche Zuschriften unserer Mitglieder beziehen sich auf die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden oft von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH verwaltet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die „günstigste“ Option darstellt. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen aber, zukünftig woanders einzukaufen.

Der ADAC Nordrhein setzt sich für eine erhöhte Kulanz seitens der Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter ein. Es wird empfohlen, dass Kunden, die beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, die Vertragsstrafe erlassen wird, wenn sie den Kassenbon vorlegen können. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, wird den Kunden geraten, sich umgehend beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.

Lediglich zwei der vier angeschriebenen Parkraumbewirtschafter, darunter die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH, waren bereit, auf die Anfrage des ADAC Nordrhein zu antworten. Diese beiden Unternehmen versprachen, bei vergessener Parkscheibe einen kundenfreundlichen Umgang zu pflegen, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt werden kann. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur selten, dass dieses Vorgehen tatsächlich umgesetzt wird. In einigen Fällen wurden Forderungen erst nachträglich fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH verweigerten jedoch eine Stellungnahme.

Die betroffenen Supermärkte LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY wurden vom ADAC Nordrhein um eine Stellungnahme gebeten. Alle Unternehmen haben zugesagt, eine kundenorientierte Lösung anzubieten. LIDL setzt nach eigenen Angaben Bodensensoren ein, um die Parkdauer auf etwa der Hälfte seiner Parkplätze zu überwachen.

Die Maßnahme, die von Rechtsexpertin Hübner begrüßt wird, sieht vor, dass Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mittels Bodensensoren überwachen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Des Weiteren sind einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften, wodurch ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt sind.

Der ADAC Nordrhein hat Forderungen an Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter gestellt, um die Situation zu verbessern. Eine dieser Forderungen ist, dass die Vertragsstrafen in Höhe von maximal 20 Euro festgelegt werden sollten, um sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß zu orientieren. Dadurch soll die allgemeine Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung erhöht werden. Außerdem sollte der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung deutlich sichtbar sein, um Kunden über die Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen wird empfohlen, von der Verhängung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine Möglichkeit, den Kunden entgegenzukommen und unnötige Kosten zu vermeiden. Es wird außerdem betont, dass das Tolerieren kurzer Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf ökologisch sinnvoll ist und daher vom Parkplatzeigentümer/Parkraumbewirtschafter großzügig toleriert werden sollte.

Um Forderungen zu vermeiden, rät der ADAC Nordrhein dazu, beim Betreten des Parkplatzes auf die Hinweisschilder zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es ist außerdem ratsam, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.

Sollte sich an der Windschutzscheibe eine Vertragsstrafe befinden, empfiehlt es sich, umgehend beim Marktleiter des Supermarktes oder beim beauftragten Parkraumbewirtschafter zu reklamieren. Falls eine Forderung vorliegt, die als überhöht erscheint, rät der ADAC Nordrhein dazu, rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Datenschutz bei Parkzeitüberwachung muss beachtet werden

Der ADAC Nordrhein setzt sich für eine kundenfreundlichere Gestaltung der Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen ein. Durch transparente Beschilderung und Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe wird den Kunden mehr Kulanz entgegengebracht. Außerdem sollten kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern toleriert werden, um ökologisch sinnvollere Parkplatzsuchen zu ermöglichen.

Bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit sollte besonderer Wert auf den Schutz der Datenschutzvorschriften gelegt werden. Zusätzlich wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums begrüßt. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst werden und die Zufriedenheit der Kunden gesteigert werden.

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